Ergänzende Altersversorgung – Effizienz der öffentlichen Politik in Sachen Sozial- und Steueranreize

Allgemeine Versammlung vom 18. November 2020

Der Rechnungshof hat die Effizienz der durch die öffentliche Behörde zur Förderung des Aufbaus einer ergänzenden Rente genommenen Maßnahmen untersucht. Im Jahre 2019 betraf die ergänzende Altersversorgung ungefähr 75% der Erwerbsbevölkerung. Die Hauptfeststellung lautet, dass die heutige Politik bezüglich der ergänzenden Altersversorgung unbillige Auswirkungen nach sich zieht und ihr Ziel, d.h. eine zusätzliche Altersvorsorge - ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung - für eine sehr große Anzahl von Leistungsempfängern, nicht erreicht. Außerdem bieten die öffentlichen Maßnahmen umfangreiche Möglichkeiten zur Optimierung der Steuer- und Sozialbelastung. Diese Optimierung des Einkommens hat einen bedeutenden Einfluss auf die öffentlichen Finanzen. Darüber hinaus werden die Regulierungsmechanismen dieser Politik nicht effektiv angewandt. Dies steht in Zusammenhang mit Diskrepanzen bei der Verwaltung von Daten über die ergänzende Altersversorgung.