Darstellung
Der Rechnungshof, der durch die Verfassung (Artikel 180) eingerichtet wurde, ist ein Nebenorgan des Parlaments. Er übt eine externe Kontrolle aus über die Haushalts-, Buchhaltungs- und Finanzverrichtungen des föderalen Staates, der Gemeinschaften, der Regionen, der öffentlichen Einrichtungen, die diesen Behörden unterliegen, und der Provinzen. Die Kontrolle der Gemeinden fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Rechnungshofes.
Die Zuständigkeiten des Rechnungshofes werden insbesondere in seinem mehrmals veränderten organisierenden Gesetz vom 29. Oktober 1846 und im Gesetz vom 16. Mai 2003 bestimmt. Dieses Gesetz verleiht ihm eine große Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, um seine Aufgaben zu erfüllen.
Die Arbeitsweise des Rechnungshofes ist in einer Geschäftsordnung festgelegt, die am 5. Februar 1998 von der Abgeordnetenkammer verabschiedet und am 4. September 1998 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist.