Informationsbeauftragte(r)

Was müssen Sie tun?

Als institutionelle(r) Informationsbeauftragte(r) obliegt es Ihnen, die Liste der Mandatare Ihrer Einrichtung oder Organisation elektronisch über die Regimand-Webanwendung einzureichen. Eine Einreichung auf Papier ist nicht möglich.

Um Ihre Aufgabe zu erleichtern, stellt der Rechnungshof Dokumentationsmaterial zur Verfügung. Im Vademekum finden Sie allgemeine und praktische Informationen zur Hinterlegung der Listen von Mandataren. Die FAQ werden zur gezielten Beantwortung Ihrer möglichen Fragen verwendet.

Außerdem wird kurz erläutert, was der Begriff „erklärungspflichtiges Mandat“ abdeckt und was nicht.

Schließlich wird in einer Tabelle angegeben, wer als Erklärungspflichtige(r) von welchem/welcher institutionellen Informationsbeauftragten angemeldet werden muss.

Ihre Erklärung einreichen

Sie können Ihre Erklärung vom 16. Februar bis zum 2.Mai 2024 einreichen.

Probleme beim Einloggen?

Auf der Webseite eid.belgium.be oder www.aideacces.be können Sie eine Antwort auf Ihre Fragen über den elektronischen Personalausweis (eID), die Installation und die Deinstallation der eID-Software, die Anmeldung anhand der eID, ITSME usw. finden.

Haben Sie noch Fragen?

Helpdesk:

Via E-mail

info.regimand@ccrek.be

 

Telefonisch (9:30 - 12:00)

Niederländisch: 02/551.88.50
Französisch: 02/551.88.60

Anschrift:

Naamsestraat 3, 1000 Brüssel

Öffnungszeiten der Kanzlei:

Von Februar bis Juni und von September bis November

Von Montag bis Freitag: 9:30-12:00

Januar, Juli, August und December

Montag–Mittwoch– Freitag: 9:30-12:00

Kanzlei geschlossen:

An Feiertagen und, in 2024, zusätzlich am 2. Januar, 8. und 10. Mai, 15. November und zwischen Weihnachten und Neujahr

Gesetzgebung

Gecoördineerde bijzondere wetten 1995
Gecoördineerde wetten 1995
Gecoördineerde bijzondere wetten 2004
Gecoördineerde wetten 2004

Coordination officieuse de la loi spéciale du 2 mai 1995
Coordination officieuse de la loi du 2 mai 1995
Coordination officieuse de la loi spéciale du 26 juin 2004
Coordination officieuse de la loi du 26 juin 2004

Datenschutzpolitik

Diese Politik beschreibt, wie der Rechnungshof die Sie betreffenden Daten bei der Ausübung seiner gesetzlichen Aufträge bezüglich der Mandatslisten und der Vermögenserklärungen der öffentlichen Mandatare und der leitenden Beamten verarbeitet. Sie beschreibt auch welche Rechte Sie haben, wenn der Rechnungshof Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.  

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