Vermögenserklärung

Wer muss eine Vermögenserklärung einreichen?

In bestimmten Fällen müssen Mandatare neben ihrer Mandatsliste auch eine Vermögenserklärung hinterlegen. Eine Tabelle zeigt, welche Ämter von dieser Pflicht betroffen sind.

Im Vademekum finden Sie allgemeine Informationen darüber.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes und des Sondergesetzes vom 21. Dezember 2022 zur Änderung verschiedener Bestimmungen bezüglich der Liste der Mandate, Ämter und Berufe und der Vermögenserklärung, ist die Rückgabe der Vermögenserklärungen nicht länger vorgesehen. Der Rechnungshof vernichtet alle Vermögenserklärungen nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (fünf Jahre nach Ende des letzten erklärungspflichtigen Mandates).

Wie kann Ihre Vermögenserklärung eingereicht werden?

Eine Vermögenserklärung kann nur in Papierform bis zum 30. September (Vermögenssituation bis 31. Dezember 2023) per Einschreiben mit Empfangsbestätigung, oder durch Hinterlegung in der Kanzlei des Rechnungshofs während der Büroöffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung übermittelt werden.

Die Abgabe kann persönlich oder über einen Bevollmächtigten erfolgen.

Folgende Modelle stehen Ihnen zur Verfügung:

Adresse :

rue de Namur 3, 1000 Bruxelles

Öffnungszeiten:

von Februar bis Juni und von September bis November

montags bis freitags:
9 Uhr 30–12 Uhr 00

Januar, Juli, August und Dezember

am Montag, Mittwoch und Freitag:

9 Uhr 30–12 Uhr 00

Schließung unserer Büros:

an Feiertagen sowie im Jahre 2024 am 2. Januar, 8. Mai, 10. Mai, 15. November und zwischen Weihnachten und Neujahr

Helpdesk :

Per E-Mail

info.regimand@ccrek.be

Per Telefon

(9 Uhr 30–12 Uhr 00)

Französisch: 02/551.88.60
Niederländisch: 02/551.88.50

Gesetzgebung

Gecoördineerde bijzondere wetten 1995
Gecoördineerde wetten 1995
Gecoördineerde bijzondere wetten 2004
Gecoördineerde wetten 2004

Coordination officieuse de la loi spéciale du 2 mai 1995
Coordination officieuse de la loi du 2 mai 1995
Coordination officieuse de la loi spéciale du 26 juin 2004
Coordination officieuse de la loi du 26 juin 2004

Datenschutzpolitik

Diese Politik beschreibt, wie der Rechnungshof ihre personenbezogenen Daten bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben bezüglich der Mandatslisten und der Vermögenserklärungen der öffentlichen Mandatare und der hohen Beamten verarbeitet. Sie beschreibt auch Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Rechnungshof.

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