Mandatar

Was müssen Sie tun?

Als erklärungspflichtiger Mandatar obliegt es Ihnen, die Liste Ihrer Mandaten, Ämtern und Berufen elektronisch über die Regimand-Webanwendung einzureichen. Die auf Papier eingereichten Listen werden nicht angenommen.

Einige Erklärungspflichtige müssen auch eine Vermögenserklärung abgeben. Eine Tabelle zeigt welche Ämter von dieser Pflicht betroffen sind. Ihre Vermögenserklärung darf nur auf Papier eingereicht werden. Hier finden Sie nähere Auskünfte darüber.

Um Ihre Aufgabe zu erleichtern, stellt der Rechnungshof Dokumentationsmaterial zu Ihrer Verfügung. Im Vademekum finden Sie allgemeine und praktische Informationen zur Hinterlegung Ihrer Liste von Mandaten, Ämtern und Berufen sowie zur Hinterlegung Ihrer Vermögenserklärung.

Das Dokument mit den FAQ wird zur gezielten Beantwortung Ihrer möglichen Fragen als Erklärungspflichtige(r) verwendet.

Außerdem wird kurz erläutert, was unter den Begriffen "erklärungspflichtiges Mandat oder Amt, "andere Mandate und Ämter" und "Beruf" zu verstehen ist.

Schließlich wird in einer Tabelle angegeben, wer als Erklärungspflichtige(r) durch welche(n) institutionelle(n) Informationsbeauftragte(n) angemeldet werden muss.

Ihre Erklärung einreichen

Sie können Ihre Liste von Mandaten, Ämtern und Berufen vom 1. Juli bis zum 30. September 2024 einreichen.

Ihre Vermögenserklärung kann vom 1. Januar bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Probleme beim Einloggen?

Auf der Webseite eid.belgium.be oder www.aideacces.be können Sie eine Antwort auf Ihre Fragen über den elektronischen Personalausweis (eID), die Installation und die Deinstallation der eID-Software, die Anmeldung anhand der eID, ITSME usw. finden.

Haben Sie noch Fragen?

Helpdesk:

Via E-mail

info.regimand@ccrek.be

 

Telefonisch (9:30 - 12:00)

Niederländisch: 02/551.88.50
Französisch: 02/551.88.60

Anschrift:

Naamsestraat 3, 1000 Brüssel

Öffnungszeiten der Kanzlei:

Von Februar bis Juni und von September bis November

Von Montag bis Freitag: 9:30-12:00

Januar, Juli, August und December

Montag–Mittwoch– Freitag: 9:30-12:00

Kanzlei geschlossen:

An Feiertagen und, in 2024, zusätzlich am 2. Januar, 8. und 10. Mai, 15. November und zwischen Weihnachten und Neujahr

 

Gesetzgebung

Gecoördineerde bijzondere wetten 1995
Gecoördineerde wetten 1995
Gecoördineerde bijzondere wetten 2004
Gecoördineerde wetten 2004

Coordination officieuse de la loi spéciale du 2 mai 1995
Coordination officieuse de la loi du 2 mai 1995
Coordination officieuse de la loi spéciale du 26 juin 2004
Coordination officieuse de la loi du 26 juin 2004

Datenschutzpolitik

Diese Politik beschreibt, wie der Rechnungshof die Sie betreffenden Daten bei der Ausübung seiner gesetzlichen Aufträge bezüglich der Mandatslisten und der Vermögenserklärungen der öffentlichen Mandatare und der leitenden Beamten verarbeitet. Sie beschreibt auch welche Rechte Sie haben, wenn der Rechnungshof Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.  

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