Der Rechnungshof kurz erläutert

Belgien ist ein Föderalstaat. Seit mehreren Jahrzehnten wurden viele Zuständigkeiten und Haushalte den Gemeinschaften und Regionen (den „föderierten Teilgebieten“) übertragen.

Der Rechnungshof führt externe Prüfungen der Ausgaben und der Einnahmen des Föderalstaats, der föderierten Teilgebiete, der Provinzen und der Einrichtungen öffentlichen Interesses, die von dem Föderalstaat oder den föderierten Teilgebieten abhängen. Er kontrolliert nicht die Gemeinden.

Der Rechnungshof ist ein Nebenorgan des Föderalparlaments (der Abgeordnetenkammer), das ihm eine Dotation gewährt.

Die Generalversammlung sowie die französischsprachige und die niederländischsprachige Kammer halten jede Woche eine Sitzung ab. Die Prüfungen werden diesen drei Kollegien je nach der betroffenen Befugnisebene zugeteilt:

  • Föderalstaat, Region Brüssel-Hauptstadt und Deutschsprachige Gemeinschaft

→ Generalversammlung

  • Französische Gemeinschaft, Wallonische Region und wallonische Provinzen

→ Französischsprachige Kammer

  • Flämische Gemeinschaft, Flämische Region und flämische Provinzen

→ Niederländischsprachige Kammer

Das Personal des Rechnungshofs besteht aus ungefähr 500 französisch- oder niederländischsprachigen Mitarbeitern (460 VZÄ). Die den Föderalstaat und die föderierten Teilgebiete betreffenden Prüfungen werden innerhalb acht Direktionen mithilfe zwei Unterstützungsdirektionen geführt.

Der Rechnungshof hat seinen Sitz in Brüssel; er führt aber seine Prüfungen vor Ort bei den Diensten und Einrichtungen der verschiedenen Befugnisebenen durch. Die Prüfungsarbeit setzt nämlich eine Zusammenarbeit mit den geprüften Einheiten voraus.

Der Rechnungshof übermittelt seine Berichte dem Parlament der betroffenen Einheiten. Er gibt Kommentare ab und stützt seine Meinungen und Empfehlungen auf:

  • Finanzprüfungen;

  • Rechtmäßigkeits- und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen;

  • Prüfungen der wirtschaftlichen Verwendung der Staatsgelder („Wirtschaftlichkeitsprüfungen“);

  • Haushaltsanalysen: als Haushaltsberater der Parlamente untersucht der Rechnungshof die Haushaltsentwürfe, welche die Regierungen den gesetzgebenden Versammlungen vorlegen, bevor sie ihnen zustimmen.

Der Rechnungshof ist auch mit einer Rechtsprechungsaufgabe beauftragt. Er verkündet Urteile gegen die föderalen und regionalen öffentlichen Rechnungsführer, deren Rechnung einen Fehlbetrag ausweist, wenn sie von den zuständigen Ministern vor den Rechnungshof vorgeladen werden.

Außerdem nimmt die Anzahl von besonderen Aufgaben des Rechnungshofs in folgenden Bereichen stetig zu:

  • die Gewährung von öffentlichen Geldern zwischen dem Föderalstaat und den föderierten Teilgebieten;

  • die von den politischen Parteien (unter anderem in Bezug auf die Wahlausgaben), den gewählten Vertretern und den höheren Beamten einzuhaltenden Transparenzregeln;

  • die Begutachtungen für die Parlamente.

Entwicklung der Zuständigkeiten und der Aufgaben des Rechnungshofs während der letzten Jahrzehnte

Die Anzahl von besonderen Aufgaben des Rechnungshofs ist vor allem ab 1995 zugenommen. Diese neuen Aufgaben, die der Rechnungshof neben seinen ebenfalls erweiterten Hauptaufgaben ausführt, beziehen sich vor allem auf folgende Aspekte:

  • die Modernisierung und die Erweiterung des allgemeinen Prüfungsbereichs des Rechnungshofs;

  • die Entwicklung im Hinblick auf eine größere Autonomie der föderierten Teilgebiete in Belgien;

  • die Umsetzung der neuen EU-Richtlinien über die öffentlichen Konten der Mitgliedstaaten in nationales Recht.

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