Erschwinglicher Zugang zur Justiz

Allgemeine Versammlung vom 24. Januar 2024

In seinem Bericht an das föderale Parlament präsentiert der Rechnungshof seine Feststellungen zu den internen Kontrollen, die von den Anwaltschaften und Rechtsanwaltskammern im Bereich der erweiterten Beratungshilfe durchgeführt werden, sowie zu der externen Kontrolle des FÖD Justiz in Bezug auf die Betriebskosten der Büros für juristischen Beistand (BJB). Da die Regierung die Finanzierung der erweiterten Beratungshilfe von einem geschlossenen in einen offenen Kostenrahmen umwandeln will, empfiehlt der Rechnungshof, zunächst diese Kontrollen zu verbessern, um eine effiziente Verwendung der öffentlichen Mittel zu gewährleisten. Der Rechnungshof empfiehlt außerdem, die Berechnung der Gemeinkosten zusätzlich zu den festgelegten Kosten für eine Stunde Beratung zu überprüfen. Die Regierung hat auch einen Steuerabzug für die Rechtsschutzversicherung gewährt. In diesem Zusammenhang stellt der Rechnungshof fest, dass die beabsichtigte Verdoppelung der Zahl der Versicherungen nicht erreicht wurde, die zusätzlichen Haushaltskosten schwer zu rechtfertigen sind, hauptsächlich bestehende Versicherungen umgewandelt werden und die Maßnahme eher wohlhabenden Bürgern zugutekommt. Er empfiehlt die Regierung deshalb, die Maßnahme in Absprache mit den Rechtsanwaltskammern und Versicherern zu überprüfen.